CAR ROI
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) CAR ROI

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Rental Investment Consulting UG (haftungsbeschränkt), Musterstraße, 12345 Musterstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann (im Folgenden „RIC“ genannt) sowie für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den Leistungsempfängern und der RIC. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Leistungsempfänger finden keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Mietvertrag mit der RIC
Bei Anmietung eines Fahrzeuges aus der Fahrzeugflotte der RIC wird der Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Vermieter, der RIC und dem im Vertrag aufgeführten Mieter abgeschlossen. Die Dauer der Nutzung bzw. Mietzeit wird im Vertrag verbindlich festgelegt. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt vor Ort am Geschäftssitz der RIC. Weitere Einzelheiten werden in separaten Vereinbarungen zwischen der RIC und dem Mieter geregelt. Die RIC übernimmt die Verpflichtung, das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung in einem technisch einwandfreien Zustand gemäß den Herstellervorgaben bereitzustellen und führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch. Die Fahrzeuge sind gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften versichert. Über den gesetzlichen Mindestversicherungsschutz hinausgehende Versicherungsvereinbarungen werden individuell zwischen der RIC und dem Mieter getroffen.

2.2 Vermittlung eines Mietvertrages (Mietvertrag mit einem Geschäftspartner der RIC)
Die RIC betreibt eine Online-Plattform CAR-ROI.de über die Fahrzeuganbieter (im Folgenden "Geschäftspartner" genannt) Miet- und Leihverträge unterschiedlicher Art abschließen können (nachfolgend als "Vermittlungsservice" bezeichnet). Die RIC bietet auf der Online-Plattform CAR-ROI.de nicht alle Mietobjekte selbst zur Vermietung oder Verleih an. Es werden neben den eigenen Mietobjekten auch Mietobjekte von Geschäftspartnern angeboten. "Geschäftspartner" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen und juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die den Vermittlungsservice der RIC zur Information, zur Anbahnung oder zum Abschluss von Miet- und Leihverträge verwenden, unabhängig davon, ob sie entsprechende Verträge als Mieter oder Vermieter zu schließen beabsichtigen. Beim Vermittlungsservice tritt die RIC nicht als Vertragspartner für die abzuschließenden Miet- oder Leihvereinbarungen auf. Diese Vereinbarungen kommen ausschließlich zwischen den Geschäftspartnern und Mietern zustande. Im Rahmen des Vermittlungsservices kann die RIC als bevollmächtige Person im Namen eines Geschäftspartners zur Vertretung dessen Interessen gegenüber den Mietern auftreten, sofern dies im Vorfeld der Anmietung mit den Geschäftspartnern und den Mietern vereinbart wurde.

2.3 Preise für Anmietung
Die Preise werden individuell zwischen der RIC oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter vereinbart. Eine wiederholte Anmietung zum gleichen Preis begründet keinen Anspruch oder eine Regelung für die erneute Gewährung desselben Preises. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen zwischen den Anmietungen bleiben vorbehalten.

2.4 Verlängerung der Mietdauer
Wenn ein Mieter die Mietdauer verlängern möchte, gelten die bei der Verlängerung vereinbarten Preise. Im Falle einer Preisänderung im Vergleich zum Ausgangsvertrag wird die RIC den neuen Preis schriftlich bestätigen. In jedem Fall ist das Fahrzeug am Ende jeder Mietperiode (einschließlich des ursprünglich vereinbarten Mietzeitraums und nachfolgender Verlängerungen) am Geschäftssitz der RIC oder am Geschäftssitz des Geschäftspartners, mit dem Mietvertrag zustande kam, vorzuführen. Von dieser Regel kann nur in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden, wobei eine solche Abweichung nur durch schriftliche Bestätigung seitens der RIC oder des Geschäftspartners wirksam wird.

2.5 Verkürzung / Stornierung der Mietdauer
Im Fall einer Stornierung der Miete durch den Mieter behält sich die RIC oder ihre Geschäftspartner das Recht vor, Stornierungsgebühren zu erheben. Diese Gebühren können zwischen 25% und 100% des vereinbarten Mietpreises für die vertraglich vereinbarte Mietdauer betragen.

2.6 Anfragen
Sämtliche Anfragen über das Internet oder telefonisch haben keine verbindliche Wirkung und dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Reine Preisanfragen und darauf bezogene Antworten sind in Bezug auf die Verfügbarkeit und die genannten Preise stets unverbindlich. Verbindliche Anfragen oder Reservierungen werden erst gültig, nachdem sie schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden, beispielsweise per E-Mail. Die offiziellen E-Mail-Adressen für die Kommunikation sind info@car-roi.de, invest@car-roi.de und rent@car-roi.de. Aussagen oder Erklärungen von anderen E-Mail-Adressen als der zuvor genannten sind nicht verbindlich.

3. Zahlungen

3.1 Zahlungsmöglichkeiten
Die Bezahlung kann entweder bar oder elektronisch direkt beim Abschluss des Vertrages erfolgen. Andere Zahlungsmethoden als die zuvor genannten können von der RIC oder ihren Geschäftspartnern nach eigenem Ermessen genehmigt werden. Sollte im Verlauf des Vertrages eine der genannten Zahlungsmethoden aufgrund von Umständen, die nicht von der RIC oder ihren Geschäftspartnern zu vertreten sind, nicht mehr verfügbar sein, hat der Mieter keinen Anspruch auf entsprechenden Ersatz seitens der RIC oder ihren Geschäftspartnern. Weitere oder abweichende Zahlungsvereinbarungen können zwischen der RIC oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter im Vertrag festgelegt werden.

3.2 Zahlungen bei Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer
Für den Fall einer Verlängerung des Mietvertrages ist der Preis für die Verlängerung grundsätzlich unverzüglich nach der Vereinbarung der Verlängerung fällig und muss umgehend beglichen werden. Die Bezahlung für die Verlängerung kann in bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal erfolgen, so dass die Zahlung unverzüglich der RIC oder ihren Geschäftspartnern gutgeschrieben wird und der Zahlungseingang sofort ersichtlich ist. Sollten im Verlauf der Miete oder bei einer Verlängerung des Mietvertrages zwischen der RIC oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter abweichende Vereinbarungen getroffen werden, sei es mündlich oder telefonisch, so gelten diese erst nach schriftlicher Bestätigung durch die RIC oder ihre Geschäftspartner. Bei einer Verkürzung oder Stornierung der Mietdauer bzw. Anmietung behält sich die RIC oder ihre Geschäftspartner die entsprechend anteilige Einbehaltung bereits geleisteter Zahlungen zur Deckung der unter 2.5 aufgeführten Stornierungsgebühren vor.

4. Pflichten der Mieter während der Mietdauer

4.1 Umgang mit den Mietobjekten
Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die Betriebsanleitung sowie sämtliche Hinweise des Herstellers zu beachten. Sollten Wartungen oder Reparaturen erforderlich sein, wird der Mieter unverzüglich den Vermieter kontaktieren und den Anweisungen des Vermieters folgen. Die Fortsetzung der Fahrt oder die weitere Nutzung des Fahrzeugs ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet, die ausschließlich schriftlich erteilt wird. Mündliche Aussagen sind unverbindlich. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietzeit eigenständig zu betanken und die dabei anfallenden Kosten zu tragen. Die durchgeführten Betankungen müssen ggf. durch Vorlage der entsprechenden Belege nachgewiesen werden. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Tank übergeben und muss bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein und zwar mit der richtigen Kraftstoffsorte. Weitere Einzelheiten regelt der zwischen der RIC oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter abgeschlossene Vertrag. Die Verwendung der Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Testfahrten auf abgesperrten Strecken, für Weitervermietung, zur Begehung von Straftaten oder zum Transport leicht entzündlicher oder gefährlicher Stoffe ist strengstens verboten. Im Falle übermäßiger Abnutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kosten für Reparaturen ganz oder teilweise auf den Mieter zu übertragen. Eine Nutzung außerhalb Deutschlands muss vorab schriftlich von Seiten der RIC oder ihren Geschäftspartnern gegenüber dem Mieter genehmigt werden. Der Mieter hat alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie die Regeln der Fahrzeugtechnik einzuhalten und Fahrten zu vermeiden, die zu übermäßigem Verschleiß oder zur Beeinträchtigung des Fahrzeugzustands führen könnten. Es ist dem Mieter untersagt, das gemietete Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln (Drogen) oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung beeinflussen, zu führen. Des Weiteren ist der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln (Drogen) und das Rauchen im Fahrzeug untersagt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug stets abgeschlossen und auf dafür vorgesehenen Parkplätzen und der Nutzung aller entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen abgestellt werden muss. Alle Türen, Fenster, Schiebedächer usw. sind dabei zu schließen. Haustiere dürfen nicht im Auto verbleiben, auch nicht vorübergehend. Bei Cabriolets muss das Dach vor dem Verlassen des Fahrzeugs stets vollständig geschlossen und verriegelt werden, selbst bei kurzzeitiger Abstellung.

4.2 Verhalten im Fall eines Schadens
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und auf eine polizeiliche Unfallaufnahme hinzuwirken. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, alle relevanten Beweise zu sichern, einschließlich der Namen von Beteiligten und Zeugen, Fotos von der Unfallstelle sowie Fotos von sichtbaren Schäden an den beteiligten Fahrzeugen und beschädigten Gegenständen. Der Mieter verpflichtet sich auch, alle anderen Beweismittel zu sichern, die zur Wahrung seiner Rechte nützlich sein könnten, soweit dies möglich ist. Dies kann insbesondere durch das Fotografieren von Schäden und das Festhalten von Namen geschehen. Der Mieter muss während der Fahrt stets eine Kamera oder ein Mobiltelefon mit Kamera bei sich tragen. Ein Stift und Papier befinden sich im Handschuhfach des Fahrzeugs. Es ist dem Mieter untersagt, Schuldeingeständnisse oder ähnliche Aussagen gegenüber anderen Unfallbeteiligten, Zeugen, der Polizei oder Dritten abzugeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten dazu führen kann, dass der Versicherer ganz oder teilweise von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit wird oder geleistete Zahlungen der RIC oder ihren Geschäftspartnern zurückgefordert werden können. Alle Kosten, die daraus entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über alle Umstände des Unfalls informieren, dies gilt ebenfalls für in Frage kommende Pflichtverletzungen aus dem Abschnitt 4.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Klärung des Unfallhergangs nach besten Kräften mitzuwirken, insbesondere gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. Dabei muss er fristgerecht, vollständig und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sämtliche aus einem Schadenfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden zu ersetzen, sofern diese nicht von Dritten getragen werden. Dies gilt auch, wenn Schäden aufgrund von nicht oder nicht fristgerecht erfolgter Information oder Erklärung des Mieters entstanden sind. Soweit wirtschaftlich vertretbar, wird die RIC oder ihre Geschäftspartner zur Deckung solcher Schäden eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehende Prämienerhöhung wird dem Mieter auf Aufforderung und gegen Nachweis erstattet.

4.3 Konsequenz bei Missachtung von Pflichten
Missachtet der Mieter eine oder mehrere Pflichten, die unter 4.1 und 4.2 aufgeführt sind oder vorab nicht wahrheitsgemäße Angaben tätigen, ist die RIC oder ihre Geschäftspartner stets zur sofortigen Stornierung der Miete zu den unter 2.5 aufgeführten regulären Stornierungsgebühren berechtigt. Sollte das Fahrzeug zum Geschäftssitz der RIC oder ihren Geschäftspartnern überführt, von einer Kfz-Verwahrstelle durch die RIC oder ihren Geschäftspartnern abgeholt oder im Anschluss an die Anmietung vollgetankt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mieter zu tragen. Auch in diesem Fall behält sich die RIC oder ihre Geschäftspartner die entsprechend anteilige Einbehaltung bereits geleisteter Zahlungen zur Deckung der Kosten vor.

4.4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Mieter stimmt der Nutzung von GPS-Livetracking zur Überwachung des Fahrzeugs zu. Im Falle von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) trägt der Mieter die volle Verantwortung, einschließlich der Übernahme sämtlicher Bußgelder oder Verwarnungsgelder. Die RIC oder ihre Geschäftspartner sind befugt, auf Anfrage die Daten des Mieters, einschließlich Name und Adresse, im Verdachtsfall eines Verkehrsverstoßes herauszugeben. Es ist zu beachten, dass grundsätzlich nur der Mieter, der im Vertrag namentlich genannt ist, als Fahrer zugelassen ist. Falls zusätzliche Fahrer mit Zustimmung der RIC oder ihren Geschäftspartnern im Vertrag vermerkt sind, unterliegen sie denselben Anforderungen und Beschränkungen wie der Hauptmieter. Der Hauptmieter trägt die Verantwortung, die anderen Fahrer über diese Anforderungen und Beschränkungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese einhalten. Des Weiteren gilt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland in der Regel maximal 6 Monate Gültigkeit hat. Die Verwendung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf dieser Frist stellt in der Regel eine strafbare Handlung dar. Die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs mit einer abgelaufenen ausländischen Fahrerlaubnis ist ausdrücklich verboten. Der Mieter ist verpflichtet, die anderen im Vertrag eingetragenen Fahrer entsprechend zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese Vorschrift einhalten. Falls Unklarheiten oder Fragen in rechtlicher Hinsicht bezüglich der oben genannten Bestimmungen auftreten, sollte beachtet werden, dass dieser Vertrag keine verbindliche Rechtsberatung darstellt. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten wird dem Mieter dringend empfohlen, vor Fahrtantritt rechtlichen Rat von qualifizierten Experten einzuholen.

Zur Umsetzung und Abwicklung der entstehenden oder bestehenden Verträge mit unseren Kunden verarbeiten und speichern wir deren personenbezogene Daten. Weitere rechtliche Hinweise z. B. zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unsere Datenschutzerklärung unter https://car-roi.de/datenschutz/





Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von DRIVAR® durch Fahrzeuganbieter


Umgehungshandlungen, Vertragsstrafe
12.1 Entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell ein Provisionsanspruch zugunsten von DRIVAR durch den Abschluss eines Miet-/Leihvertrages, ist es untersagt, Miet-/Leihverträge unter Umgehung des Services abzuschließen. DRIVAR behält sich vor, durch anonyme Anrufe oder anderweitige Informationseinholung die Einhaltung des Umgehungsverbotes durch den Fahrzeuganbieter zu überprüfen.
12.2 Erhält der Fahrzeuganbieter eine Anfrage eines Mieter/Leihers zu einem konkreten Angebot auf DRIVAR, die zum Abschluss eines Miet-/Leihvertrages führt und entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell (Provisionsmodell) durch den Abschluss des Vertrages ein Vergütungsanspruch zugunsten von DRIVAR, ist der Fahrzeuganbieter verpflichtet, DRIVAR von diesem Vertragsschluss und dessen Wert nach Ziffer 4.3 zu unterrichten und die fällige Provision an DRIVAR zu zahlen. Dies gilt auch für im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag entstehende Folgevergütungen, insbesondere gefahrene Mehr-Kilometer durch den Nutzer.
12.3 Unterlässt es der Fahrzeuganbieter, DRIVAR vom Abschluss eines Miet-/Leihvertrages nach Ziffer 12.2 zu informieren, ist er gegenüber DRIVAR zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Betrages der dadurch entgangenen Provision, mindestens jedoch in Höhe von 500,00 €, verpflichtet.



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